A. Allgemeine Beschreibung
1. Objektbeschreibung
Das geplante Wohnhaus auf dem Grundstück Puschkinallee 50 in Berlin-Alt-Treptow erhält drei Wohnvollgeschosse sowie ein exklusives Dachgeschoss. Die Fassadengestaltung des benachbarten Ensemble-Denkmals wird aufgenommen, damit sich das Wohnhaus gestalterisch in die Umgebung einfügt. Elemente wie Bossenputz im Erdgeschossbereich, horizontale Gesimse und Fensterfaschen verleihen dem Haus ein historisches Antlitz. Dennoch ist das Gebäude unverkennbar ein modernes, zeitgemäßes Gebäude, ausgestattet mit neuesten und hochwertigen Materialien und Techniken.
Das Besondere des Grundstücks, ergibt sich aus seiner Lage im Gartendenkmal „Treptower Park“, begrenzt durch folgende Straßen: im Nordosten die Puschkinallee, im Südosten die Elsenstraße und im Südwesten die Straße Am Treptower Park. Mit unverbaubaren Blick auf die Spitze dieses Dreiecks, als eine öffentliche Grünfläche und Aussicht des Fernsehturms im Nordwesten.
Lediglich 14 großzügige Wohnungen, ergänzt durch eine Tiefgarage mit 16 Stellplätzen ergeben eine kleine übersichtliche Eigentümergemeinschaft.
Alle Wohnungen erhalten eine hochwertige Ausstattung. Die beiden außergewöhnlichen Dachgeschosswohnungen mit Galerien werden luxuriös ausgestattet. Jede Wohnung hat zwei Bäder und teilweise zusätzlich ein weiteres Gäste-WC. Grundsätzlich gehören zum Hauptschlafbereich als sog. Masterbereich ein Ankleidezimmer und ein „En-suite-Bad“.
2. Vorbemerkung und Grundlagen der Planung und Bauausführung
Die Baubeschreibung legt fest, welche Ausführungen im Wesentlichen für das Objekt vorgesehen sind. Grundlage für die Ausführungen bilden die Baugenehmigung, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die VOB (Teil C), die einschlägigen DIN Vorschriften, die geltenden Verordnungen und Richtlinien der Behörden sowie die Ausführungsplanung.
Der Wärmeschutz wird gemäß der zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgeführt und erfüllt die Vorgaben an ein KfW-Effizienzhaus 70 EnEV 2014. Der Nachweis wird vom Fachingenieur erstellt. Dem Erwerber wird ein entsprechender Energieausweis zur Verfügung gestellt.
Zwischen den einzelnen Eigentumseinheiten sowie zwischen den Eigentumseinheiten und den Gemeinschaftsräumen bzw. der äußeren Umgebung wird der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 erreicht.
Von der Baubeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, sofern damit technische oder gestalterische Verbesserungen verbunden sind und der Wert bzw. die Nutzung des Objektes im Wesentlichen gleichwertig bleibt. Änderungen durch behördliche Auflagen bleiben vorbehalten, werden auf jeden Fall möglichst gleichwertig ausgeführt. Auflagen der Baugenehmigung bzw. behördliche Anforderungen haben Vorrang vor allen anderen Absprachen. Ausführungen, die zum Zeitpunkt der Prospektlegung nicht genau definiert werden konnten, werden nach freier Wahl des Verkäufers ausgeführt, es sei denn, hierfür ist eine Bemusterung durch den Erwerber vorgesehen.
Bei der Durchführung der Arbeiten werden alle gesetzlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Bauantragstellung Gültigkeit haben, entsprechend den baulichen Voraussetzungen berücksichtigt. Alle verwendeten Baustoffe sind amtlich zugelassen.
Der Verkäufer wird das Objekt schlüsselfertig und betriebsbereit erstellen und damit alle im Zusammenhang stehenden Kosten, Gebühren und Beiträge tragen (wie z.B. Hausanschlusskosten einschl. Zählerinstallation, Abnahmegebühren).
Ausgenommen hiervon sind Kosten, die durch die Abnahme des Kaufgegenstandes (Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum) durch einen Sachverständigen des [TÜV] verursacht werden. Diese zahlt der Erwerber gesondert, sofern er sich für diese Dienstleistung entscheidet.
Der Wohnflächenberechnung erfolgt gem. WoFlV vom 01.01.2004. Die Flächen der Terrassen und Balkone werden mit 50% der tatsächlichen Fläche in die Wohnflächenberechnung der jeweiligen Wohnung mit einbezogen.
3. Erschließung und technische Ausrüstungen
Alle Versorgungsanschlüsse befinden sich im dafür vorgesehenen Hausanschlussraum im Untergeschoss.
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung hat sich der Verkäufer entschlossen, im ganzen Haus akustische Rauchmelder anzubringen. Montiert werden diese im Eingangsbereich des Treppenhauses, in den jeweiligen Etagen vor den Aufzugszugängen und entsprechend der Planung der Fachingenieure in den Wohnungen.
Regenwasser soll an das Kanalnetz angeschlossen werden. Evtl. Einleitungsbeschränkungen der Berliner Wasserbetriebe sind möglich und könnten dazu führen, dass anteilige Regenwassermengen über Rigolen abgeführt werden oder über Regenrückhaltebereiche verzögert an das Regenwasserleitungsnetz der Berliner Wasserbetriebe abgegeben werden.
Die Verkehrserschließung erfolgt über die Straße Am Treptower Park. Dort befindet sich die Einfahrt zur Tiefgarage. Zugänge für Fußgänger sind von der Straße Am Treptower Park sowie von der Puschkinallee vorgesehen.
B. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
1. Erdarbeiten, Gründung
Alle erforderlichen Erdarbeiten, welche zur Errichtung des Objekts nötig sind, werden im Rahmen der Baumaßnahme übernommen. Die Gründung des Objektes erfolgt unter Berücksichtigung des Bodengutachtens nach statischen Erfordernissen. Zur Ausführung kommt eine Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Stahlbeton (WU-Beton), welche auf gewachsenem und tragfähigem Boden auf einer Sauberkeitsschicht platziert wird. Die Dicke der Platte und die Art der Bewehrung werden gemäß Statik ausgeführt.
2. Außenwände
Im Untergeschoss werden die Außenwände in WU-Stahlbeton entsprechend den statischen Erfordernissen ausgeführt. In den Obergeschossen handelt es sich um Kalksandsteinwände d = 24 cm.
3. Fassade
Die Fassade wird mit Gestaltungselementen wie Bossen, Gesimsbändern und Fensterfaschen verziert. Hierbei handelt es sich um vorgefertigte Fassadenelemente, die auf ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden. Das Wärmedämmverbundsystem wird nach Angaben des Fachingenieurs und nach der gültigen EnEV 2014 ausgeführt. Somit wird nach KfW70-Standard gebaut und bereits die kommende EnEV 2016 erfüllt werden. Die farbliche Gestaltung erfolgt nach Vorschlag des Architekten. Der Sockel erhält eine Natursteinverblendung. Außenfensterbänke werden aus Titan-Zink in Verbindung mit Anti-Dröhn-Matten hergestellt.
4. Dächer
Die Dächer werden als Holzkonstruktion erstellt. Die Dacheindeckung erfolgt mit Pfannen oder Schindeln. Auf den Flachdachbereichen kommen bituminöse Abdichtungsbahnen als Dacheindeckung zur Ausführung.
5. Klempnerarbeiten
Dachrinnen, Fallrohre, Wandanschlüsse, Blechverwahrungen und sonstige Einfassungen werden aus Titan-Zinkblech hergestellt.
6. Geschossdecken
Die Geschossdecken werden in Stahlbeton ausgeführt. Statisch erforderliche Unterzüge sind ebenfalls aus Stahlbeton. Die Dicke richtet sich nach der statischen Berechnung.
7. Zugang / Treppenhaus
Der Zugang zum Gebäude erfolgt stufenlos über einen überdachten Eingangsbereich, welcher von Säulen getragen wird. Das Treppenhaus wird durch eine ansprechend gestaltete Hauseingangstür betreten. Im Inneren des Treppenhauses befinden sich der Aufzug, der ebenfalls stufenlos erreicht wird sowie die beiden Treppenläufe. Der Fußbodenbelag der Podeste, der Stufen und des Aufzuges wird Naturstein sein. Eine umlaufende Sockelleiste aus Naturstein mit einer Höhe von ca. 8 cm rahmt den Natursteinboden ein. Im Eingangsbereich ist eine Wandverkleidung aus Naturstein mit einer Höhe von ca. 1,00 m vorgesehen.
Im Bereich der Hauseingangstür, vor jeder Wohnungstür und vor jeder Schleusentür im Untergeschoss wird eine ausreichend dimensionierte Fußmatte im Natursteinboden als sog. Sauberlaufzone eingelassen.
Die Wände und Decken erhalten einen hellen Farbanstrich.
Der Aufzug mit einer Kabinengröße von 140 cm x 110 cm ist rollstuhlgeeignet und für 8 Personen bzw. 630 kg ausgelegt und hat Haltepunkte auf allen Etagen vom Untergeschoss bis zum Dachgeschoss.
8. Treppen und Podeste
Alle Treppenläufe und Podeste sind aus Stahlbeton. Die Treppenläufe werden entweder als Fertigteile geliefert oder Vorort gefertigt. Alle Treppenläufe sind schalltechnisch von den anschließenden Wänden und Podesten entkoppelt. Die Haupt- und Zwischenpodeste erhalten einen schwimmenden Estrich. Das Treppengeländer wird nach Architektenplanung aus Stahl gefertigt und lackiert.
9. Wohnungseingangstüren
Als Wohnungstüren kommen Röhrenspantürblätter mit Umfassungszarge mit der Einbruchwiderstandsklasse 2 und einer Dreifach-Verriegelung zur Verwendung. Ein eingebauter Weitwinkel-Türspion, ein erhöhter Schallschutz, ein Sicherheitstürbeschlag und Profilzylinder gehören zur Ausstattung. Auf Grund der Brandschutzanforderung sind die Türen selbstschließend und zusätzlich mit einer Bodendichtung ausgestattet. Die Türmaße betragen 2,20 m / 0,98 m. Als Beschläge kommen Edelstahl Drückergarnituren zur Ausführung.
10. Innenwände
Tragende Innenwände sind entsprechend den statischen Erfordernissen entweder aus Stahlbeton oder Kalksandstein. Gemauerte Wände in den Wohngeschossen und dem Treppenhaus erhalten einen glatten Gips-Maschinenputz. Die Decken und evtl. erforderliche Leichtbauwände werden gespachtelt.
11. Fenster und Fenstertüren
Es werden hochwertige Holzfenster nach dem Farbkonzept des Architekten mit dreifacher Isolierverglasung eingebaut. Die Fenster werden nach Schallschutzklasse III, VDI 4100, ausgelegt. Die Fenster- bzw. Balkontürelemente erhalten neben Drehflügeln mindestens einen Lüftungsflügel mit verdeckt liegendem Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag. Die Fensteroliven werden mit den Merkmalen des Typs Rosetti Berlin, Messing poliert entsprechend den Drückergarnituren der Wohnungsinnentüren ausgeführt.
Die innenliegenden Bäder in den Dachgeschossen erhalten Lichtkuppeln. Die Bedienung erfolgt elektrisch.
Im Erdgeschoss sind alle Fenster und Terrassentüren einbruchshemmend entsprechend der Widerstandsklasse 2 nach DIN V ENV 1627 und erhalten darüber hinaus gegen hochschieben gesicherte, elektrisch betriebene Alu-Rollläden.
Alle anderen Einheiten erhalten nur Sonnenschutzelemente, soweit dies durch die gesetzlichen Vorschriften zum sommerlichen Wärmeschutz vorgeschrieben ist. Im zutreffenden Fall erhalten die Fenster der Eigentumseinheiten Markisoletten nach dem Farbkonzept des Architekten. Die Bedienung dieser Sonnenschutzelemente erfolgt elektrisch.
Hinweis: Fenster mit Nordausrichtung und Fenster unter darüber liegenden Balkonen oder Loggien bedürfen gemäß den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig keiner Sonnenschutzmaßnahmen. Verkäufer und Erwerber können jedoch ein weitergehendes Anbringen von Sonnenschutzelementen entsprechend den vorgesehenen gegen Kostenübernahme durch den Erwerber vereinbaren.
12. Balkone, Terrassen und Gartenflächen mit Sondernutzungsrechten
Alle Erdgeschosswohnungen erhalten zusätzlich zu den Balkonen Terrassen im Bereich der jeweiligen Gartenflächen, die diesen Wohnungen als Sondernutzungsflächen zur alleinigen Nutzung zugeordnet sind.
Die Wohnungen in den oberen beiden Geschossen erhalten jeweils einen großzügigen Balkon. Die Dachgeschoss-Wohnungen erhalten jeweils zwei Terrassen.
Die Böden der Dachterrassen werden fachgerecht gedämmt und abgedichtet. Die Balkondecken und Brüstungen werden vom Gebäude thermisch getrennt ausgeführt, um Kältebrücken zu vermeiden. Die Regenentwässerung der Balkone und Terrassen erfolgt über entsprechende Abläufe und Fallrohrleitungen an der Fassade.
Balkone und Terrassen erhalten einen aufgeständerten, für die Außenanwendung geeigneten Holzdielenbelag. Alternativ kommen gleichwertige Materialien mit offenen Fugen und Entwässerung in Frage.
13. Keller
Es werden Abstellräume für die Wohnungen gemäß Planung errichtet. Die Trennwände sind in Stahlgitterkonstruktion als innere Trennwände, mit den Merkmalen des Fabrikats Troax mit entsprechender Türabtrennung ausgeführt. Die Fußböden werden mit geglätteter Oberfläche (beispielsweise Duralit-Beschichtung oder gleichwertig) hergestellt.
Ebenfalls wird im Untergeschoss ein verschließbarer Raum für Fahrräder und Kinderwagen erstellt.
Die verbleibende Fläche wird als Tiefgarage hergestellt und genutzt. Gegen Aufpreis ist ein Stromanschluss für Elektrofahrzeuge mit Aufschaltung auf die Stromzähler der jeweiligen Wohnungseinheit möglich.
Die Ausleuchtung der allgemeinen Kellerräume und der Kellertreppe erfolgt mit Schiffsarmaturen.
14. Außenanlagen
Die Erdgeschosswohnungen erhalten Terrassen in die jeweiligen Gärten gem. Planung. Die Trennung der Gärten erfolgt über eine mindestens 0,80 m hohe Hecke. Die Grünflächen und die den Erdgeschoss-Wohnungen zugeordneten Gartenanteile werden gem. Architektenplanung mit Rasen bedeckt sein sowie mit Sträuchern und Hecken bepflanzt.
Die Zugänge zum Gebäude sind befestigt und erhalten einen Pflasterbelag. Die Rampe zur Tiefgarage wird aus Beton gefertigt, erhält einen Fahrbahnbelag aus Gußasphalt und wird elektrisch beheizt.
Ein Kinderspielplatz befindet sich ebenfalls auf dem Grundstück und wird mit kindgerechten Spielgeräten wie z.B. Sandkasten, Wippe bzw. Schaukel eingerichtet.
Zusätzlich zu den 14 Fahrradstellplätzen im Untergeschoss wird es im Außenbereich 7 Fahrradbügel für weitere 14 Fahrräder geben.
Ein Müllplatz mit entsprechender Anzahl von Müllbehältern gem. örtlicher Vorschrift wird neben der Zufahrt zur Tiefgarage angeordnet. Der Müllplatz wird zum Sichtschutz mit einer Holzkonstruktion umgrenzt, die mit immergrünen Rankpflanzen bepflanzt wird. Um die Geräuschkulisse beim Bestücken der Mülltonnen zu minimieren, werden folgende Maßnahmen zur Schalldämmung vorgenommen:
15. Grundstücksumgrenzung
Die Einfriedung des Grundstückes erfolgt gemäß Architektenplanung mit einer Zaunanlage, bestehend aus Pfeilern und Zaunfeldern mit zwei zweiflügeligen Eingangstoren von jeder Straßenseite und einem Schiebetor, mit elektrischer Funksteuerung, zur Zufahrt auf das Grundstück. Als Zaunanlage kommt eine Schlosserkonstruktion zur Ausführung. Die Stahlprofile werden feuerverzinkt und lackiert.
Neben das Eingangstor „Puschkinallee“ wird in die Zaunanlage eine kombinierte Klingelanlage mit Sprechvorrichtung und Videoeinheit sowie eine ausreichend dimensionierte Briefkastenanlage nebst passendem Papierkorb integriert. Darüber hinaus wird in der Haustüranlage eine weitere kombinierte Klingelanlage mit Sprechvorrichtung und Videoeinheit eingebaut. Die entsprechenden Gegensprechstellen befinden sich jeweils in den Wohnungen im Bereich der Wohnungseingangstüren und sind mit Farbmonitoren ausgestattet.
Da das Grundstück neben dieser Zaunanlage teilweise auch von einer Begrenzungsmauer umschlossen wird, entsteht ein in sich geschlossenes Areal. Einlass erhält man über Eingangstore mit elektrischem Türöffner. Die Innenseiten der Eingangstore erhalten (wo sinnvoll) Kleinkindsicherungen. Somit wird sichergestellt, dass die kleineren Kinder auf dem Grundstück gefahrlos spielen können. Gleichzeitig wird verhindert, dass Unbefugte das Grundstück betreten können.
C. Ausbau und Ausstattung der Wohnungen
1. Innenwände:
Die Wohnungstrennwände und die erforderlichen tragenden Wände bestehen nach freier Wahl des Verkäufers aus massivem Stahlbeton oder massivem Kalksandsteinmauerwerk gemäß der Statik und der bauphysikalischen Nachweise zum Schallschutz.
Die nicht tragenden Wände werden als Trockenbauwände mit einer doppelten Gipskartonbeplankung mit Wandbauplatten aus Gips nach DIN 18163 erstellt. Diese werden in den Bädern in Feuchtraumausführung und mit Schalldämmung nach DIN 4109 hergestellt. Die Fugen und Schraubköpfe werden gespachtelt und malerfertig geschliffen.
Um einige Flure besser zu belichten, werden teilweise Holz-Glas-Konstruktionen als Raumteiler eingebaut.
2. Decken
Der Verkäufer behält sich vor, die Decken im gesamten Bereich Diele/Flur und Bäder abzuhängen, um Installationsleitungen darunter zu führen. Es werden somit lediglich die Decken in untergeordneten Bereichen der Wohnung zum Zwecke der Verblendung von Installationsleitungen abgehangen. Es wird darauf geachtet, die Raumhöhe möglichst gering zu beeinträchtigen. Sofern durch Änderungen des Grundrisses einer darüber liegenden Wohnung die nach jetziger Planung bestehende Notwendigkeit des Abhängens ganz oder teilweise entfällt, behält sich der Verkäufer vor, die Decken in diesen vorgenannten Bereichen nicht abzuhängen. Insoweit hat der Erwerber keinen Anspruch auf das Abhängen von Decken. Zusätzlich abgehangene Decken können als kostenpflichtige Sonderleistung gewünscht werden.
3. Innenputz
Alle gemauerten Wände in den Wohnungen und dem Treppenhaus erhalten einen glatten Gips-Maschinenputz. Die Decken und Trockenbauwände werden gespachtelt.
4. Malerarbeiten und Oberflächenbeschichtungen
Alle Wände erhalten einen hellen Anstrich. Die Bäder werden im Bereich von Duschen und Badewannen raumhoch gefliest, außerhalb dieser Bereiche gemäß Architektenplan. Die restlichen Wände sowie die Decken erhalten einen hellen Anstrich.
5. Bodenbeläge
In allen Wohnräumen wird ein Mehrschicht-Echtholz-Fertigparkett, geeignet für Fußbodenheizung, d=14 mm, 3,6 mm Nutzschicht, als Stabparkett, Hartholz (z.B. Eiche Natur/Standard) mit geölter oder lackierter Oberfläche verlegt. Die Sockelleiste wird entweder passend zum Parkett oder weiß ausgeführt.
Bäder, Abstell- und Hauswirtschaftraum werden gefliest. Farbe und Format der Fliesen nach Wahl der Architektin bzw. Kundenwunsch – Listenpreis bis 40,00 € (brutto) für Parkett und 50,00 € (brutto) für Fliesen.
Die Balkone und Terrassen werden mit für den Außenbereich geeigneten Holzdielen wie z.B. Bankirai auf entsprechender Unterkonstruktion ausgestattet.
6. Innentüren
Als Zimmertüren sind Röhrenspantürblätter mit Umfassungszargen, teilweise mit Glasausschnitten vorgesehen. Die Tür Höhe beträgt 2,20 m. Die Türbeschläge sind aus Edelstahl mit den Merkmalen des Typs Rosetti Berlin, Edelstahl entsprechend den Drückergarnituren der Wohnungseingangstüren ausgeführt.
7. Sanitärtechnik und Badobjekte
Die Verbrauchserfassung für Warm- und Kaltwasser wird für jede Wohnung separat mit sichtbar installierten Wasseruhren erfolgen.
Waschtische und Toiletten sind aus weißem Kristallporzellan. Es kommen Tiefspül-WCs mit den Merkmalen des Typs DURAVIT, Happy D.2, wandhängend, mit WC-Kunststoffsitz (weiß), mit Edelstahlscharnieren und Bedien-Spartaste mit den Merkmalen des Typs GEBERIT Sigma, weiß zur Ausführung.
Die Bäder erhalten weiße Waschtische mit den Merkmalen des Typs DURAVIT, Happy D.2, mit Halbsäule, deren Größen grundrissabhängig sind. Die Installation wird mit Vorwandelementen erstellt und im Trockenbau verkoffert.
In den Wohnungen kommen Badewannen mit den Merkmalen des Typs DURAVIT Happy D.2 und Wannenträger zum Einfliesen zur Ausführung. Die Größe der Badewanne richtet sich nach den planerischen Vorgaben.
Der Einbau von bodengleichen, geflieste Duschen sowie rahmenloser Echtglas-Duschabtrennung mit den Merkmalen des Typs VIGOUR cosima erfolgt gemäß Planung.
Zur Ausführung kommen verchromte Armaturen Einhebel-Einloch-Mischbatterien mit den Merkmalen des Fabrikats Hans Grohe Talis S.
Die Größen der in den Bädern vorgesehenen großflächigen und ein gefliesten Wandspiegel richten sich nach den Grundrissvorgaben und erfolgen nach Planung der Architekten.
Jedes Bad erhält einen dem Wärmebedarf entsprechenden Handtuchheizkörper mit elektrischer Heizpatrone für den Sommerbetrieb zusätzlich zur Fußbodenheizung.
In jeder Wohnung wird ein Waschmaschinenanschluss installiert.
In den Küchen erfolgt die Vorhaltung eines Spülmaschinen- und Spülenanschlusses.
Alle Wohnungen im Erdgeschoss erhalten jeweils einen frostsicheren, selbstentleerenden Außenwasseranschluss auf den Terrassen oder Balkonen.
8. Lüftungsanlagen
Innenliegende Bäder und WCs erhalten Zwangsentlüftung über Einzellüfter mit beleuchtungsgekoppelter Nachlaufsteuerung.
9. Elektrotechnische Ausstattung
Die Installation erfolgt gemäß geltenden VDE-Bestimmungen. Der Ausstattungsstandard richtet sich nach der nachfolgenden Ausstattungsliste, der Raumgeometrie sowie nach den örtlichen Gegebenheiten, auch wenn die DIN 18015 nicht vollumfänglich erfüllt wird. Es wird das Schalterprogramm entsprechend den
Merkmalen des Fabrikats Gira E 22, reinweiß, verwendet.
Das Treppenhaus erhält eine Treppenhausbeleuchtung gemäß Architektenplanung mit Glasleuchten, die über einen Treppenlicht-Zeitschalter geschaltet werden. Mindestens 1 Leuchte pro Podest vor den Wohnungseingangstüren. Auch der Eingangsbereich wird beleuchtet. Weiterhin erhält das Treppenhaus mindestens 2 auf den Allgemeinzähler geschaltete absperrbare Steckdosen.
Für die Beleuchtung der Wege sind Leuchten vorgesehen, die über Bewegungsmelder geschaltet sind.
Die Rampe zur Tiefgarage wird aus Beton mit einem Belag aus Gußasphalt gefertigt und mit einer elektrischen, über Außenthermostat gesteuerten Rampenheizung, die schnee- und frostsicher sein wird, befahrbar sein.
Jedes Kellerabteil erhält jeweils Schalter und Steckdose sowie eine Beleuchtung (Schiffsarmatur) mit Aufschaltung auf die Stromzähler der jeweiligen Wohnungseinheit.
Folgende Ausstattungen sind vorgesehen:
Flur
Deckenauslässe entsprechend der Raumgröße
1 Steckdose unter Schalter, 2 weitere Steckdosen
1 Türsprechanlage mit Türöffner mit Farbmonitor
Küche
1 Deckenauslass
1 Steckdose für Licht am Hängeschrank
1 Steckdose unter Schalter
4 – 5 Arbeitssteckdosen
1 Steckdose für Umluft-Haube
2 Steckdosen für Kühlschrank
1 Herdanschlussdose
1 Steckdose für Mikrowelle
1 Steckdose für Geschirrspüler
1 TV-/Radio-Anschluss
1 x 3 Steckdosen neben dem TV-/Radio-Anschluss
Wohnräume
2 Deckenauslass (ab 20 m² 2 Stück, gem. DIN)
1 Schalter mit Steckdose
3 x 2 Steckdosen, ab 20 m² 4 x 2 Steckdosen
1 x 3 Steckdosen neben dem TV-/Radio-Anschluss
1 TV-/Radio-Anschluss
1 Telefonanschluss
1 Doppelsteckdose neben dem Telefonanschluss
Schlafen
1 Deckenauslass (ab 20 m² 2 Stück)
1 Schalter
1 Steckdose unter Schalter
3 x 2 Steckdosen, ab 20 m² 4 x 2 Steckdosen
1 TV-/Radio-Anschluss
1 x 3 Steckdosen neben dem TV-/Radio-Anschluss
1 Telefonanschluss
Bad
1 Deckenauslass oder LED-Downlights je nach Planung des Architekten (siehe Details unter C.2)
1 Wandauslass über Spiegel
2 Schalter
2 Steckdosen
Balkon/Terrasse
1 Steckdose, von innen schaltbar
1 Außenleuchte
Keller (Der Stromverbrauch wird über den jeweiligen Wohnungszähler erfasst.)
1 Steckdose
1 Drahtkorbleuchte, gezählt über den jeweiligen Wohnungszähler
Allgemein:
1 Steckdose jeweils für Waschmaschine und Trockner – entweder im Hauswirtschaftsraum oder im Bad
1 Steckdose und ein Deckenauslass in jedem Abstellraum einer Wohnung.
D. Grundreinigung
Das gesamte Gebäude wird vor Übergabe einer Grund- und Feinreinigung unterzogen.
E. Schlussbestimmungen
Änderungen der Bauausführung, der Planung, der Material- und Baustoffauswahl bleiben vorbehalten, soweit diese baurechtlich (insbesondere bedingt durch behördliche Auflagen und Änderungen) oder technisch notwendig sind, für den Erwerber zumutbar erscheinen, Güte, Wert und Gebrauchstauglichkeit des Objektes nicht mindern und erst im Zuge der Arbeiten als erforderlich erkannt werden. Sollte sich während der Bauausführung herausstellen, dass Baustoffe, welche in der Baubeschreibung genannt sind, zur Zeit der Bauausführung nicht oder nur schwer zu beschaffen sein, so werden hinsichtlich Güte, Wert und Gebrauchstauglichkeit gleichwertige Materialien verwendet.
Die Baubeschreibung hat bei Differenzen mit den Plänen Vorrang. Zumutbare Abweichungen in der Bauausführung im Sinne dieser hier vorliegenden Baubeschreibung, insbesondere auf Grund von gesetzlichen und behördlichen Auflagen, sind ohne Zustimmung der Erwerber zulässig. Die Abweichungen dürfen den Wert der Bauleistung nicht mindern. Der Erwerber wird hiervon vor der Ausführung informiert.
Um die Einheitlichkeit der Gemeinschaftsanlagen und der Gestaltung des Gebäudes zu wahren, bleiben Farbgebung, Materialauswahl usw. dem Bauträger vorbehalten, soweit keine Festlegung in dieser Baubeschreibung stattgefunden hat. Die eventuell im Prospekt oder Bauantrag oder in Plänen eingezeichnete Möblierung dient nur zur Veranschaulichung und ist in den Leistungen nicht enthalten.
Die Lage der einzelnen Sanitäreinrichtungsgegenstände in den Bädern und WCs kann ebenfalls vom Prospekt bzw. den Planungsunterlagen abweichen. Deren letztendliche Positionierung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten bzw. technischer Erfordernisse bleibt dem Bauträger vorbehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wasserflecken und Kalkablagerungen auf den Einrichtungsgegenständen und Sanitärobjekten nach der Abnahme, auf Grund der Gegebenheiten der örtlichen Wasserversorgung, keinen Mangel darstellen.
Die Gewährleistung für sämtliche Mängel am Gebäude sowie den Außenlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertrages des BGB, soweit im Kaufvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Danach verjähren Gewährleistungsansprüche bei Arbeiten am Bauwerk in fünf Jahren und bei Arbeiten am Grundstück in 12 Monaten vom Zeitpunkt ihrer Abnahme an. Ausgenommen sind elektronisch bewegte Teile, deren Gewährleistung auf 12 Monate begrenzt ist (bei einem Abschluss eines Wartungsvertrags, erhöht sich diese auf 2 Jahre).
Für Geräte, Schalt- und Sicherungsinstallationen sowie für Verschleißteile gelten die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.
Verbrauchszähler werden ggf. in Abstimmung mit den Versorgungsträgern auf Mietbasis geliefert und montiert.
Sofern der Erwerber Sonderwünsche bis spätestens einen Monat nach Abschluss des Kaufvertrages äußert, werden diese vom Verkäufer nach Möglichkeit und pflichtgemäßem Ermessen berücksichtigt. Sofern durch diesen Wunsch des Erwerbers Mehrkosten entstehen, sind diese vom Erwerber zu tragen und werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Erwerber vor Ausführung dieser Arbeiten festgehalten. Auf die Regelungen des Kaufvertrages wird besonders hingewiesen.
Die Verkaufsunterlagen erheben keinen Anspruch auf Endgültigkeit. Abweichungen von dieser Planung im Zuge der Baugenehmigungs-, Werk- und Detailplanung sowie technische Änderungen, die sich als zweckmäßig oder notwendig erweisen, bleiben vorbehalten, soweit sie keine wesentlichen Wertminderungen darstellen. Nicht insgesamt wertmindernde Abweichungen von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung zum Zwecke der Verbesserung, aus Gründen eines wirtschaftlichen Bauablaufs, der Konstruktion, auf Grund von Auflagen der Baubehörde oder Änderungen der Modellprogramme der Zulieferer bleiben vorbehalten. Der Erwerber wird hierüber vor Ausführung informiert.
Die Lieferung und der Einbau der vorstehend beschriebenen Ausstattungsprodukte sind insoweit nicht geschuldet, als gegen deren Hersteller ein Isolvenzverfahren eingeleitet ist oder unmittelbar bevorsteht. Der Verkäufer schuldet die Ausstattungsprodukte zudem nur insoweit, als in der Region Berlin/Brandenburg gelegene vom Hersteller anerkannte Verkaufsstellen, diese in der Zeit, ab dem
1. Juli 2015, serienmäßig im normalen Geschäftsverkehr (nicht nur als Restposten und/oder nur zu Liebhaberpreisen) an gewerbliche Erwerber vertreiben und innerhalb üblicher Lieferzeiten ausliefern und zwar unter dem Angebot von Bemusterungen an einer Verkaufsstelle in der Region Berlin/Brandenburg.
Soweit die Ausstattungsprodukte nicht geschuldet sind, schuldet der Verkäufer Produkte, deren Qualitätsmerkmale mindestens denjenigen der Primär-Ausstattung entsprechen. Sie müssen dem Erwerber auch ansonsten zumutbar sein. Der Verkäufer wird den Erwerber ggf. rechtzeitig schriftlich unter Angabe der Ersatzausstattung benachrichtigen.
Sonderwünschen des Erwerbers hinsichtlich der Ausstattung („Bemusterungen“) wird der Verkäufer nach besten Kräften, jedoch nur gegen Aufpreis, gegebenenfalls unter Verrechnung mit Einsparungen im Rahmen und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung entsprechen.
Zu den sanitären Einrichtungsgegenständen, die Bestandteil der Wohnung sind, gehören die in den Plänen dargestellten Objekte, wobei in den Wohnungen „gestrichelt“ eingezeichnete Objekte einschließlich der Sanitäranschlüsse nur als Sonderausstattung gegen Aufpreis vereinbart werden können.
Soweit nicht vorstehend ausdrücklich anderweitig bestimmt, werden Accessoires wie z.B. Ablage, Handtuch- und WC-Papier-Halter nicht mitgeliefert.
Im Hauswirtschaftsraum und Bad können die nach VDI 6000 Blatt 1 empfohlenen Mindestabstände ggf. nicht in allen Fällen eingehalten werden.
Parketthölzer wie Eiche haben ein ausgeprägtes Quell- und Schwindverhalten. Dies ist eine natürliche Eigenschaft von Hölzern. Die sorgfältige Beachtung der Hinweise in den Herstellerpflegeanleitungen, insbesondere das Einhalten der raumklimatischen Verhältnisse, kann eine Fugenbildung im vertretbaren Rahmen halten.
Berlin, den 23. Juli 2015